Bebauungsplan Stadt Vreden Öffentliche Auslegung

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 50 "Ottensteiner Straße, Norbertstraße, Twicklerkamp, Weberstraße", einschl. 1. Änderung

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 26.05.2025 bis 30.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Plangebiet

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 50 „Ottensteiner Straße, Norbertstraße, Twicklerkamp, Weberstraße“, einschließlich dessen 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Vreden hat in seiner Sitzung am 14.05.2025 dem Rat der Stadt Vreden die Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Ottensteiner Straße, Norbertstraße, Twicklerkamp, Weberstraße“ einschließlich seiner 1. Änderung empfohlen.

Die Aufhebung des Bebauungsplans erfolgt aufgrund der Inkongruenz der Ziele mit der übergeordneten Planung. Mit den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen (Bebauungsplan Nr. 124 „Ottensteiner Straße / Norbertstraße“, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 „Lebensmittelmarkt Ottensteiner Straße“ und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes) und der einhergehenden Überplanung der Brachfläche wird der Bebauungsplan Nr. 50 einschließlich der  1. Änderung gegenstandslos.

Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 50 und seiner 1. Änderung erfolgt im Parallelverfahren zu den anderen drei o. g. Bauleitplänen.

Der Geltungsbereich ist wie im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt, ohne Maßstab, begrenzt. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Vreden, Flur 8, 581, 583, 588, 621 sowie 622.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 14.05.2025 für das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Ottensteiner Straße, Norbertstraße, Twicklerkamp, Weberstraße“ einschließlich seiner 1. Änderung die Veröffentlichung gem. § 3 (2) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Ottensteiner Straße, Norbertstraße, Twicklerkamp, Weberstraße“, und dessen 1. Änderung sowie die Begründung mit Anlagen und die nach Einschätzung der Stadt Vreden wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit

vom 26.05.2025 bis 30.06.2025 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal NRW ist unter www.beteiligung.nrw.de/portal/vreden sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht (Stadt Vreden, Mai 2025): Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima /Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter) betrachtet.
  • Artenschutzfachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 „Lebensmittelmarkt Ottensteiner Straße“ sowie dem Bebauungsplan Nr. 124 „Ottensteiner Straße/Norbertstraße“ (Wolters Partner, 15.04.2025): (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt)
  • Gutachten zur Durchführung einer orientierenden Altlastenuntersuchung (Umweltlabor ACB GmbH, 12.02.2025): (Schutzgut Boden, Mensch und Wasser)

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr

Do.:            14:30 bis 18:00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an [email protected]), können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Veröffentlichung wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 19.05.2025

Im Auftrag

gez.

Joachim Hartmann

Die dargestellte Anzahl an Stellungnahmen spiegelt die wieder, die über das Beteiligungsportal.NRW eingehen. Stellungnahmen, die über andere Wege (E-Mail/schriftlich/mündlich) abgegeben werden, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Kontakt

Aylin Meßing-Branse

Telefon: 02564/303-236

E-Mail: [email protected]

Technisches Rathaus

Raum TR 0/08

Butenwall 79

48691 Vreden

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