Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Vreden Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 "Lebensmittelmarkt Ottensteiner Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.05.2025 bis 30.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Plangebiet

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 „Lebensmittelmarkt Ottensteiner Straße“

- Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Vreden hat in seiner Sitzung am 15.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 „Lebensmittelmarkt Ottensteiner Straße“ gefasst.

Ziel der Planung ist die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes mit der dazugehörigen Stellplatzanlage.

Das Plangebiet wird durch den Twicklerkamp im Norden, die Weberstraße im Westen, die Ottensteiner Straße im Süden sowie dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 124 im Osten begrenzt und umfasst die Flurstücke 558 tlw., 581, 583, 588, 589, 622 tlw., Flur 8 in der Gemarkung Vreden.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 14.05.2025 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Lebensmittelmarkt Ottensteiner Straße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Lebensmittelmarkt Ottensteiner Straße“ sowie die Begründung mit Anlagen sind in der Zeit

vom 26.05.2025 bis 30.06.2025 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal NRW ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 „Lebensmittelmarkt Ottensteiner Straße“ (WoltersPartner Stadtplaner GmbH, Mai 2025): Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter) betrachtet.
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe I (WoltersPartner Stadtplaner GmbH, 15.04.2025): Hierin werden die Auswirkungen der Planung auf planungsrelevante Vogelarten sowie die Fledermausfauna untersucht (Schutzgut Tiere).
  • Geotechnisches Gutachten (Erdbaulabor Dr. F. Krause B DB/VDI Ingenieurbüro für Erd- und Grundbau, 12.12.2024): In diesem Gutachten wurden die Baugrundverhältnisse analysiert (Schutzgut Boden)
  • Gutachten zur Durchführung einer orientierenden Altlastenuntersuchung (Umweltlabor ACB GmbH, 12.02.2025): Es handelt sich hierbei um Bodenuntersuchungen in Hinblick auf Schadstoffe oder andere Auffälligkeiten (Schutzgut Boden, Wasser und Mensch).
  • Fachbeitrag zur entwässerungstechnischen Erschließung (IBF Felling Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB, 05.05.2025): Entwässerungsstudie (Schutzgut Wasser)
  • Verkehrsuntersuchung (nts Ingenieurgesellschaft mbH, 06.01.2025): Die Untersuchung betrachtet die Auswirkungen des von der Planung zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf betroffene Knotenpunkte (Schutzgut Mensch).
  • Schalltechnisches Gutachten (nts Ingenieurgesellschaft mbH, 14.14.2025): Hierin werden die an den nächstgelegenen benachbarten Wohnhäusern zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die beabsichtigte Planung ermittelt und beurteilt. Darüber hinaus werden hierin die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen ermittelt und beurteilt (Schutzgut Mensch).
  • Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW vom 11.02.2025 zum Schutzgut Boden
  • Stellungnahme des Kreises Borken vom 11.02.2025 zum Schutzgut Wasser sowie Hinweise zu den Schutzgütern Boden und Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt

Eine Bürgerinformationsveranstaltung findet am Montag, den 26. Mai 2025, 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Vreden, Ratssaal, Burgstraße 14, 48691 Vreden statt.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr

Do.:            14:30 bis 18:00 Uhr.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an [email protected]), können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Die Veröffentlichung wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 19.05.2025

Im Auftrag

gez.

Joachim Hartmann

Die dargestellte Anzahl an Stellungnahmen spiegelt die wieder, die über das Beteiligungsportal.NRW eingehen. Stellungnahmen, die über andere Wege (E-Mail/schriftlich/mündlich) abgegeben werden, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Kontakt

Aylin Meßing-Branse

Telefon: 02564/303-236

E-Mail: [email protected]

Technisches Rathaus

Raum TR 0/08

Butenwall 79

48691 Vreden

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